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BGH stärkt Rechte der Filmkünstler

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bvk_logo150pixDer Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Urteil des Oberlandesgerichtes München zu Auskunftsansprüchen von Kameramann Jost Vacano, BVK, über die Erträge und Vorteile aus der Verwertung von DAS BOOT Nachdruck verliehen. Nach Abweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde von Bavaria Film, Eurovideo und WDR ist das Urteil mit Wirkung weit über die Bildgestalter hinaus nunmehr rechtskräftig.

„Der Ausgang dieses Musterverfahrens stellt einen bedeutenden Schritt zur Durchsetzung von angemessenen Nutzungsbeteiligungen für Filmurheber dar“, kommentiert der Bundesverband Kinematographie BVK die prinzipielle Wirkung des Urteils zur Nachvergütung von Erlösen aus der auch in der Langzeit-Nachverwertung erfolgreichen Kino- und TV-Film und -Serie DAS BOOT – über den Kreis der Bildgestalter hinaus. Ein zwischenzeitlich verhandelter Vergleich über eine Pauschalzahlung war gescheitert, weil Jost Vacano „nachträglich aufgezwungene Formulierungen akzeptieren sollte“.

Vacano

DP Jost Vacano, BVK, bei Dreharbeiten. Foto: Kameramann-Archiv.

Nun bleibe ein neues Vergleichsangebot den Verwertern vorbehalten, so der BVK. Dessen Geschäftsführer Michael Neubauer kommentiert: Jost Vacano wolle „die geltenden – aber bisher branchenweit ignorierten – gesetzlichen Regelungen zur angemessenen Beteiligung der Filmurheber an den Erträgen aus der Werknutzung auch in der Praxis durchsetzen“. Es gehe aber nicht an, das per ‚Vergleich’ „mit einem Maulkorb“ zu verbinden. „Vacano steht mit seinem Rechtsstreit im urheberrechtlichen Rampenlicht der Branche – und zwar für alle Filmkünstler. Ihn mundtot machen zu wollen und quasi eine öffentliche Distanzierung von seiner Motivation für die Klagen zu fordern, ist unerträglich.“

Das Aktenzeichen des  BGH-Urteils vom  19.03.2014 lautet ZR 74/13. Presseinfo des BVK vom 13.5.2014.


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